Baden-Württemberg
Anzahl der Beschäftigten / Anzahl der Polizeibeamten
ca. 31.000 / ca. 24.000
Strukturelle Anbindung
Suchtkrankenhelfer sind in ihrer Funktion unmittelbar dem Leiter der Dienststelle zugeordnet
und in Ausübung ihrer spezifischen Tätigkeit weisungsfrei
Anzahl der Ansprechpartner
65 Suchtkrankenhelfer ausschließlich im Nebenamt
Erläuterungen / Entwicklungen / Sonstiges
- Ausbildung nach DHS-Standard zum betrieblichen Ansprechpartner und regelmäßige Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten nach eigenem Ermessen
- Suchtkrankenhelfer sind keiner besonderen Besoldungsgruppe / Tarifgruppe zugeordnet
- Landeseinheitliche „Dienstvereinbarung Suchtmittelmissbrauch, Suchtmittelabhängigkeit und Suchtkrankenhilfe in der Polizei Baden-Württemberg“, die am 20.04.2010 in Kraft trat
- Analog den Mitarbeitern des ärztlichen Dienstes unterliegen Suchtkrankenhelfer im Rahmen ihrer Tätigkeit den Regelungen des §203 StGB mit Geltungsvorrang vor dem Legalitätsprinzip nach §163 StPO
- Jedes Polizeipräsidium sollte eine eigene polizeiinterne Selbsthilfegruppe betreiben
- Enge Zusammenarbeit mit Psychosozialen Beratern (früher: Konfliktberater), Polizeiärzten, Polizeipsychologen, Polizeiseelsorgern und suchtbezogenen Arbeitskreisen
- Supervision: 2 x im Jahr über zwei Tage
- Einbindung in Aus- und Fortbildung besteht
- Seit 2018 gibt es in jedem Polizeipräsidium einen Sucht-Koordinator, dieser ist für die Planung und Organisation (z.B. bzgl. Terminen und Vorträgen) innerhalb der eigenen Dienststelle zuständig
- Der Sucht-Koordinator ist erster Ansprechpartner innerhalb, aber auch außerhalb der Organisation
- Durch die Koordinatoren wird die Zusammenarbeit aller Beteiligter innerhalb der Organisation, sowie auch mit den anderen Dienststellen sehr erleichtert
- Es findet ein reger Austausch über die Koordinatoren von Informationen und Materialien statt
- Probleme und Schwierigkeiten werden bei den Koordinatoren-Treffen zusammengetragen und Lösungen erarbeitet, diese werden dann möglichst auf allen Dienststellen umgesetzt
- Im Rahmen der regelmäßig stattfindenden Erfahrungsaustausche der Sucht-Koordinatoren, die zwei Mal im Jahr stattfinden, zeigt sich zunehmend der Bedarf für einen hauptamtlichen Suchtkrankenhelfer, analog den Psychosozialen Beratern
Ansprechpartnerin
Ländersprecherin:
Susanne Klingler
Polizeipräsidium Stuttgart
Ansprechpartner Suchtprävention
Hahnemannstraße 1
70191 Stuttgart
Tel.: +49 711 / 8990 – 1061
Handy: +49 172 / 7122152
E-Mail: susanne.klingler@bag-sucht.de
stellvertr. Ländersprecherin:
Sara Rolke
Polizeipräsidium Aalen
Böhmerwaldstraße 20
73431 Aalen
Tel: +49 7151 / 950-273
E-Mail: