Baden-Württemberg

badenwttemberg

Anzahl der Beschäftigten / Anzahl der Polizeibeamten

ca. 31.000 / ca. 24.000

 

Strukturelle Anbindung

Suchtkrankenhelfer sind in ihrer Funktion unmittelbar dem Leiter der Dienststelle zugeordnet
und in Ausübung ihrer spezifischen Tätigkeit weisungsfrei

 

Anzahl der Ansprechpartner

65 Suchtkrankenhelfer ausschließlich im Nebenamt

 

Erläuterungen / Entwicklungen / Sonstiges

  • Ausbildung nach DHS-Standard zum betrieblichen Ansprechpartner und regelmäßige Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten nach eigenem Ermessen
  • Suchtkrankenhelfer sind keiner besonderen Besoldungsgruppe / Tarifgruppe zugeordnet
  • Landeseinheitliche „Dienstvereinbarung Suchtmittelmissbrauch, Suchtmittelabhängigkeit und Suchtkrankenhilfe in der Polizei Baden-Württemberg“, die am 20.04.2010 in Kraft trat
  • Analog den Mitarbeitern des ärztlichen Dienstes unterliegen Suchtkrankenhelfer im Rahmen ihrer Tätigkeit den Regelungen des §203 StGB mit Geltungsvorrang vor dem Legalitätsprinzip nach §163 StPO
  • Jedes Polizeipräsidium sollte eine eigene polizeiinterne Selbsthilfegruppe betreiben
  • Enge Zusammenarbeit mit Psychosozialen Beratern (früher: Konfliktberater), Polizeiärzten, Polizeipsychologen, Polizeiseelsorgern und suchtbezogenen Arbeitskreisen
  • Supervision: 2 x im Jahr über zwei Tage
  • Einbindung in Aus- und Fortbildung besteht
  • Seit 2018 gibt es in jedem Polizeipräsidium einen Sucht-Koordinator, dieser ist für die Planung und Organisation (z.B. bzgl. Terminen und Vorträgen) innerhalb der eigenen Dienststelle zuständig
  • Der Sucht-Koordinator ist erster Ansprechpartner innerhalb, aber auch außerhalb der Organisation
  • Durch die Koordinatoren wird die Zusammenarbeit aller Beteiligter innerhalb der Organisation, sowie auch mit den anderen Dienststellen sehr erleichtert
  • Es findet ein reger Austausch über die Koordinatoren von Informationen und Materialien statt
  • Probleme und Schwierigkeiten werden bei den Koordinatoren-Treffen zusammengetragen und Lösungen erarbeitet, diese werden dann möglichst auf allen Dienststellen umgesetzt
  • Im Rahmen der regelmäßig stattfindenden Erfahrungsaustausche der Sucht-Koordinatoren, die zwei Mal im Jahr stattfinden, zeigt sich zunehmend der Bedarf für einen hauptamtlichen Suchtkrankenhelfer, analog den Psychosozialen Beratern

 

Ansprechpartnerin

Ländersprecherin:
Susanne Klingler
Polizeipräsidium Stuttgart
Ansprechpartner Suchtprävention
Hahnemannstraße 1
70191 Stuttgart
Tel.: +49 711 / 8990 – 1061
Handy: +49 172 / 7122152
E-Mail: susanne.klingler@bag-sucht.de

 

stellvertr. Ländersprecherin:
Sara Rolke
Polizeipräsidium Aalen
Böhmerwaldstraße 20
73431 Aalen
Tel: +49 7151 / 950-273
E-Mail: