Nordrhein-Westfalen
Anzahl der Polizeibeschäftigten
ca. 40.000 Beamte
Strukturelle Anbindung
SAP versehen Dienst mit den Kollegen vor Ort, sie sind zuständig in der eigenen Behörde.
Anzahl der Helfer / Ansprechpartner
350 SAP, grundsätzlich im Nebenamt
Erläuterungen, Entwicklungen, Sonstiges:
- SAP üben ihre Tätigkeit während der Dienstzeit eigenständig und weisungsungebunden im Nebenamt aus, sie unterliegen dabei keinen Berichtspflichten.
- SAP dürfen sich unmittelbar an die Behördenleitung wenden.
- SAP erhalten eine Grundausbildung in Gesprächsführung, Konfliktlösungsstrategien und grundlegende Kenntnisse zu vereinzelten Krankheits- und Störungsbildern.
Darüber hinaus wird ein Zusatzmodul „Sucht“ angeboten, dass eng an die Ausbildung zum Suchtkrankenhelfer angelehnt ist und eine einwöchige Hospitation in einer Facheinrichtung vorsieht.
- Die Ausbildung erfolgt durch Dozenten und Dozentinnen, die von der Fortbildungsakademie des Landes Nordrhein-Westfalen beauftragt wurden. Diese werden durch Praxisbegleiter unterstützt.
- Der Erlass für den Umgang mit Abhängigkeitserkrankten etc. (Handlungsempfehlung C Umgang mit Suchtproblemen am Arbeitsplatz) wird zurzeit überarbeitet und soll im Mai 2011 in Kraft treten.
- Es wurden Dienstvereinbarung mit den einzelnen Behörden zum Thema „Sucht“ getroffen.
- Zur Qualitätssicherung müssen SAP innerhalb von drei Jahren an einer Fortbildung im Bereich Gesprächsführung und an einer Fortbildung zur fachlichen Weiterqualifikation teilnehmen. Ferner sind alle SAP zur jährlichen Supervision über 2 Tage verpflichtet.
- SAP sind über 14 regionale Arbeitskreise vernetzt, die sich jeweils zweimal jährlich treffen. Die Teilnahme an diesen regionalen Arbeitskreisen ist verpflichtend.
- SAP arbeiten mit Ärzten, Beratungsstellen, Selbsthilfegruppen, etc. zusammen, eine verstärkte Einbindung der Polizeiärzte ist vorgesehen.
- SAP unterliegen der Pflicht zur Verschwiegenheit. Für Polizeibeamte gelten allerdings die Regelungen bzgl. § 163 StPO (Es besteht der Strafverfolgungszwang).
Die Anzeigeverpflichtung nach § 138 STGB besteht, ein Zeugnisverweigerungsrecht im Falle einer Zeugenvernehmung besteht nicht.
- SAP-Tätigkeit ist Dienstzeit, Dienstgänge und Dienstreisen werden genehmigt.
- Pflicht für Vorgesetzte zur Zusammenarbeit mit SAP.
Ansprechpartner
Ländervertreter:
Dieter Tacke
Ländervertreter NRW
Polizeipräsidium Dortmund
Markgrafenstraße 102
44139 Dortmund
Tel: +49 231 / 132- 9071
E-Mail: dieter.tacke@bag-sucht.de