Nordrhein-Westfalen

Anzahl der Polizeibeschäftigtennrw
ca. 40.000 Beamte

Strukturelle Anbindung

SAP versehen Dienst mit den Kollegen vor Ort, sie sind zuständig in der eigenen Behörde.

Anzahl der Helfer / Ansprechpartner

350 SAP, grundsätzlich im Nebenamt

 

Erläuterungen, Entwicklungen, Sonstiges:

  • SAP üben ihre Tätigkeit während der Dienstzeit eigenständig und weisungsungebunden im Nebenamt aus, sie unterliegen dabei keinen Berichtspflichten.
  • SAP dürfen sich unmittelbar an die Behördenleitung wenden.
  • SAP erhalten eine Grundausbildung in Gesprächsführung, Konfliktlösungsstrategien und grundlegende Kenntnisse zu vereinzelten Krankheits- und Störungsbildern.

 

Darüber hinaus wird ein Zusatzmodul „Sucht“ angeboten, dass eng an die Ausbildung zum Suchtkrankenhelfer angelehnt ist und eine einwöchige Hospitation in einer Facheinrichtung vorsieht.

  • Die Ausbildung erfolgt durch Dozenten und Dozentinnen, die von der Fortbildungsakademie des Landes Nordrhein-Westfalen beauftragt wurden. Diese werden durch Praxisbegleiter unterstützt.
  • Der Erlass für den Umgang mit Abhängigkeitserkrankten etc. (Handlungsempfehlung C Umgang mit Suchtproblemen am Arbeitsplatz) wird zurzeit überarbeitet und soll im Mai 2011 in Kraft treten.
  • Es wurden Dienstvereinbarung mit den einzelnen Behörden zum Thema „Sucht“ getroffen.
  • Zur Qualitätssicherung müssen SAP innerhalb von drei Jahren an einer Fortbildung im Bereich Gesprächsführung und an einer Fortbildung zur fachlichen Weiterqualifikation teilnehmen. Ferner sind alle SAP zur jährlichen Supervision über 2 Tage verpflichtet.
  • SAP sind über 14 regionale Arbeitskreise vernetzt, die sich jeweils zweimal jährlich treffen. Die Teilnahme an diesen regionalen Arbeitskreisen ist verpflichtend.
  • SAP arbeiten mit Ärzten, Beratungsstellen, Selbsthilfegruppen, etc. zusammen, eine verstärkte Einbindung der Polizeiärzte ist vorgesehen.
  • SAP unterliegen der Pflicht zur Verschwiegenheit. Für Polizeibeamte gelten allerdings die Regelungen bzgl. § 163 StPO (Es besteht der Strafverfolgungszwang).

 

Die Anzeigeverpflichtung nach § 138 STGB besteht, ein Zeugnisverweigerungsrecht im Falle einer Zeugenvernehmung besteht nicht.

  • SAP-Tätigkeit ist Dienstzeit, Dienstgänge und Dienstreisen werden genehmigt.
  • Pflicht für Vorgesetzte zur Zusammenarbeit mit SAP.

 

Ansprechpartner

Ländervertreter:

Dieter Tacke
Ländervertreter NRW
Polizeipräsidium Dortmund
Markgrafenstraße 102
44139 Dortmund
Tel: +49 231 / 132- 9071
E-Mail: dieter.tacke@bag-sucht.de